Eine Behinderung liegt vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige und /oder sinnebezogene Beeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Betrachtet wird hierbei, wie der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Menschen mit Behinderungen können aber müssen nicht pflegebedürftig sein.
So gibt es für den Bereich der Behinderungen als auch der Pflege gesetzliche Hilfen, die unabhängig voneinander beantragt werden können.
Für behinderte Menschen ist es u.a. möglich, je nach Beeinträchtigung ihres Lebens dieses anerkennen zu lassen und Nachteilsausgleiche zu beantragen. Das erfolgt in Brandenburg über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV in Cottbus). Anhand der Schwere und der Art der Behinderung bekommt man einen Schweregrad und ggf. Merkzeichen zugeordnet, an die die Nachteilsausgleiche gekoppelt sind. Das kann ein besonderer Schutz im Arbeitsleben sein oder andere konkrete Hilfen im Bereich der Mobilität usw.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) über das Kreissozialamt zu beantragen. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Natürlich gibt es Überschneidungen zu den Leistungen mit der Pflegeversicherung. Doch es ist wichtig, die unterschiedlichen Ziele vor Augen zu haben, um die individuell passenden Leistungen beantragen zu können. Deshalb raten wir Ihnen, sich gut beraten zu lassen. Hierüber können Sie z.B. persönliche Assistenzleistungen erhalten.
Bei Pflegebedürftigkeit ist vorrangig die entsprechende Pflegekasse zuständig, um Leistungen zu erhalten.
Die Behörden müssen sich abstimmen, um zu schauen, wer für welche Hilfen verantwortlich ist.