Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter. Meist verfügen sie über 8 bis höchsten 16 Plätze. Sie bieten eine Pflege und Begleitung an, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.
Anspruch haben Palliativpatient*innen, die eine Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten haben und es keiner Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V) bedarf sowie eine bedarfsgerechte ambulante Palliativversorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.