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pflegebedürftige Menschen
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Intensivpatienten
Erklärung

Erläuterung zum Begriff Intensivpflege

Als “intensivpflegebedürftig” wird man eingestuft, wenn der Mensch einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege hat, der eine ständige Beobachtung und Überwachung notwendig macht und sich daraus ein hoher bis sehr hoher Pflegeaufwand ergibt. Mögliche plötzliche Veränderungen des Gesundheitszustandes erfordern eine 24 Stunden Überwachung.

Nähere Informationen:

Regionale Ansprechpartner

Pflegestützpunkt OSL

Frau Sammet, Sozialberaterin

Frau Leisner, Sozialberaterin

Frau Pfennig, Pflegeberaterin

Frau Smerda, Pflegeberaterin

Außenstelle Lübbenau

Ernst-Thälmann-Str. 129 in 01968 Senftenberg

Ambulante Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege ist eine eigenständige Versorgungsform und wird nicht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet. Erforderlich ist eine Potenzialerhebung, bei der geprüft wird, ob die Patienten von der Beatmung oder der Trachealkanüle entwöhnt werden können.

In der Regel wird um den Patienten ein Pflegeteam gebildet, welches die Versorgung übernimmt.

Regionale Ansprechpartner

Pflegestützpunkt OSL

Frau Sammet, Sozialberaterin

Frau Leisner, Sozialberaterin

Frau Smerda, Pflegeberaterin

Frau Pfennig, Pflegeberaterin

Außenstelle Lübbenau

In 01968 Senftenberg, Ernst-Thälmann-Str. 129

Intensivpflege Spreewald GmbH

Überregionale Ansprechpartner

GIP-Intensivpflege

Überregionaler Ansprechpartner

Jedermann-Gruppe

Wohngemeinschaften für Intensivpflegepatienten

In einer Wohngemeinschaft haben die Intensivpflegepatienten ihre privaten Zimmer, können aber auch Gemeinschaftsräume nutzen. Spezialisierte Mitarbeiter*innen sind vor Ort, um die grund- und behandlungspflegerischen Aufgaben zu übernehmen aber auch den Alltag zu gestalten.

Regionale Ansprechpartner

Intensivpflege Lebenskraft (Großräschen)