Aus einem Pflegegrad heraus entsteht ein Anspruch auf verschiedene Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Entweder wird ein Budget (Pflegegeld) zur Verfügung gestellt, aus dem man zu Hause seine Pflege finanzieren kann oder es werden Leistungen professioneller Anbieter finanziert (Pflegesachleistungen). Eine Kombination aus beidem ist möglich. Bei einer stationären Versorgung kann kein Pflegegeld bezogen werden.
Professionelle Anbieter sind Pflegedienste, die zu Ihnen nach Hause kommen und dort mit Ihnen vereinbarte Leistungen erbringen, z.B. im Bereich der Körperpflege oder Unterstützung der Nahrungsaufnahme.
Für den Besuch der Tagespflege steht Ihnen ebenfalls ein Budget zur Verfügung, für die Überbrückung von Zeiten, in denen die eigentlich pflegende Person (Pflegeperson) verhindert ist (Verhinderungspflege) oder der Pflegebedürftige übergangsweise in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss (Kurzzeitpflege).
Außerdem hat man den so genannten Entlastungsbetrag (Stand 2025 ist 131,00 €), den man vielseitig einsetzen kann, hier ist eine gute Beratung zu empfehlen.
Maßnahmen, um den Wohnraum anzupassen oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Handschuhe können ebenfalls bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse finanziert werden. Lassen Sie sich hierzu beraten.
Außerdem ist die Nutzung von digitalen Hilfen möglich, um z.B. den Pflegealltag zu organisieren oder ähnliches. Auch hierfür steht ein Budget von bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.
Auch an einem Hausnotrufsystem beteiligt sich die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen.