Ambulante Pflegedienste oder Hauskrankenpflegen erbringen Leistungen für die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung bzw. den Sozialhilfeträger im Zuhause der zu versorgenden Person. Außerdem bieten sie in der Regel Beratung rund um das Thema Pflege an, z.B. die verpflichtende Beratung nach §37 SGB XI, wenn jemand lediglich das Pflegegeld in Anspruch nimmt.
Sozialstationen haben in der Regel eine Sozialarbeiterin, die bei der organisatorischen Hintergrundarbeit unterstützt und zu Leistungsangeboten berät.
Im Rahmen der Pflege werden mit dem jeweiligen Pflegedienst die konkreten Leistungen vereinbart, die erbracht werden sollen, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, die Hilfe bei der Mahlzeiteneinnahme usw. Es ist auch möglich, Zeitkorridore zu vereinbaren, in denen der Pflegedienst vor Ort sein soll.
Die entsprechenden Leistungen werden von den Pflegediensten dokumentiert.