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Ihre Helfer zuhause

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Nachbarschaftshelfer*innen
Chancen

Informationen

  • Wenn Menschen viele Jahre an einem Ort verwurzelt sind, dann geht die Bindung hin zu den Menschen, die in der Nachbarschaft leben. Diese Beziehungen erwachsen aus gemeinsamen Geschichten, ähnlichen Problemen und einem Vertrauen, dass über Jahre gewachsen ist
  • Durch die räumliche Nähe ist es häufig leichter, untereinander kleine Hilfestellungen zu organisieren.

Seit 2026 wird Nachbarschaftshilfe auch in Brandenburg durch die Pflegekassen unterstützt. Dafür braucht es aber bestimmte Voraussetzungen. So müssen sich die Helfenden registrieren lassen und eine Qualifizierung nachweisen. Auch dürfen sie nicht näher verwandt mit der zu pflegenden Person sein und auch nicht als ihre Pflegeperson eingetragen sein. Es gibt weitere Dinge zu beachten… Interessieren Sie sich dafür? Dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich auf der Seite nachbarschaftshilfe-brandenburg.de (siehe Link unten) zu informieren. Oder Sie wenden sich an die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier des Landes Brandenburg.

Nähere Informationen:

Regionaler Ansprechpartner

Fachstelle für Pflege und Altern im Quartier

FAPIQ, Zweistelle Lübben

Risiken

Informationen

  • Auch wenn man im besten Sinne Dinge für Andere tut, entbindet es im Schadensfall nicht von Haftungsansprüchen. Deshalb ist es gut, eine entsprechende Versicherung zu haben. Oder man engagiert sich im Ehrenamt über einen Verein, wo dann solche Dinge geregelt sind. Dann ist die Verbindlichkeit etwas größer aber man bekommt fachlichen Rat und Qualifikationen.
  • als registrierter Nachbarschaftshelfer ist man über das Land Brandenburg versichert – näheres über die oben benannte Webseite.
  • Wissen schützt eventuell auch davor, die eigenen Grenzen zu missachten und sich in eine Situation zu begeben, die eigentlich überfordert. Es besteht auch als interessierter Nachbar die Möglichkeit, Angehörigenkurse zu besuchen, um sich zu informieren. Vereine begleiten ihre Ehrenamtler*innen bei ihren Aufgaben und schulen sie darin, wie sie ihr Engagement gestalten können und wo die Grenzen sind.

Nähere Informationen:

Regionaler Ansprechpartner

Pflegestützpunkt OSL

Sozialberatung

Pflegeberatung

Sozialberatung

Entschädigung

Informationen

  • Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, diese Unterstützung über das Pflegegeld zu honorieren, welches er zum Zwecke der Organisation seiner Unterstützung von den Pflegekassen bekommt, wenn er keine Sachleistungen in Anspruch nimmt. Es steht ihm frei, über dieses Geld zu verfügen (Höhe abhängig vom Pflegegrad) und die Höhe eines Endgeldes zu bestimmen.
  • Wenn Nachbarn bei der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson einspringen, steht dem Pflegebedürftigen noch der Topf der Verhinderungspflege zu. Das kann auch stundenweise erfolgen und muss quittiert werden. Dann bekommt der Pflegebedürftige das Geld bis zu einer bestimmten Höhe erstattet. Allerdings muss die erstattete Summe verhältnismäßig sein. Lassen Sie sich dazu beraten, weil das Geld aus der Verhinderungspflege vielseitig eingesetzt werden kann und hier ein überlegter Einsatz zu empfehlen ist.
  • Die entsprechenden Antragsformulare sind über die Pflegekassen erhältlich.
  • Seit 2026 können Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag (131 €) honoriert werden – jedoch max 10 Euro für eine Stunde sind abrechenbar.

Nähere Informationen:

Rechte

Informationen

Es ist wundervoll, wenn Menschen aufeinander achten und füreinander sorgen. Dabei sollte es Ihnen gut gehen. Sollten Sie sich zunehmend vereinnahmt fühlen, so dass es Ihnen nicht mehr gut damit geht, dürfen oder sollen Sie das sagen. Mit einem ehrlichen „Bis hier und nicht weiter“ schützen Sie sich und Ihre Gesundheit.

Nähere Informationen

Grenzen

Informationen

Ihrem Engagement sind auch rechtliche Grenzen gesetzt. So können bestimmte Erledigungen nur über eine Vollmacht oder einer gesetzlichen Vertretung übernommen werden.

Nähere Informationen: