Verhinderungspflege
Was ist, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist?
Zur Überbrückung eines Zeitraums (Stunden oder Tage) können Dritte (keine nahen Angehörigen) die Pflege übernehmen, egal ob Laien- oder professionelle Anbieter. Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Wenn allerdings Angehörige ersten Grades die Versorgung übernehmen, kann deren Aufwand allerdings nicht über den Topf der Verhinderungspflege finanziert werden. Nichten, Cousins oder Geschwister allerdings können die Entschädigung erhalten.
Regionale Anbieter:
Alle Pflegeeinrichtungen im Landkreis, egal ob ambulanter Pflegedienst oder Pflegeheim, Sie können gern auch Dritte aus der Familie (Bedingungen beachten) oder Nachbarn bitten. Die Formulare bekommen Sie über die Pflegekasse ihres/ihrer Angehörigen.