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Hilfsmittel

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Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte

Informationen

Ab dem Pflegegrad 1 können Sie monatlich bestimmte pflegebegleitende Produkte in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine festgelegte Produktpalette, aus denen man wählen kann. Dazu gehören z.B. Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Betteinlagen oder Mund- und Kleidungsschutz.

In der Regel schließt man mit einem Versorger seiner Wahl einen Vertrag ab und bestimmt, was er monatlich haben möchte. Viele Anbieter liefern in die Häuslichkeit.

Finanzierung
Die Pflegeversicherung  finanziert bis zu 42,00 € pro Monat für die Sets.

 

Regionales Seniorenhilfenetzwerk

GPGV OSL e.V.

Regionale Ansprechpartner

Pflegestützpunkt OSL

Sozialberatung

Pflegeberatung

Sanitätshäuser als Ansprechpartner

Apotheken als Ansprechpartner

Technische Pflegehilfsmittel

Informationen

Bei Bedarf können dem Pflegebedürftigen Menschen verschiedene technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lifter, Toilettenstuhl usw. zur Verfügung gestellt werden.

Hier ist nicht zwangsläufig eine ärztliche Verordnung notwendig sondern die Mitarbeiter des MD können bei der Begutachtung bereits solche Dinge empfehlen oder auch Pflegekräfte können seit kurzem diese Empfehlungen für bestimmte Produktgruppen aussprechen.

Diese Hilfen sind in der Regel Leihgaben, d.h. sie gehen an die Sanitätshäuser bzw. Kassen zurück, wenn der Bedarf nicht mehr besteht.

Finanzierung
Bei volljährigen pflegebedürftige Personen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zu zahlen.

Sanitätshäuser als Ansprechpartner

Digitale Pflegeanwendungen (DiPa)

Informationen

Erklärung
Das sind Programme oder Apps auf Computer, Handys oder ähnliches, die im Alltag Pflegebedürftiger Unterstützung leisten können, indem sie bei der Organisation der Pflege zwischen Pflegedienst, Angehörigen und Betroffenen helfen, Informationen vorhalten oder Übungen für die körperliche oder geistige Fitnessfördern. So soll die Selbstständigkeit erhalten bzw. Fähigkeiten des Pflegebedürftigen gefördert und so die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

Finanzierung
Bei Bewilligung werden bis zu 53 Euro im Monat erstattet. Die erstmalige Bewilligung ist bis zu 6 Monate befristet.
Die Kasse prüft, ob die DiPA genutzt und die Zwecksetzung der Versorgung, bezogen auf die konkrete Versorgungssituation, erreicht wird. Dann kann die Bewilligung entfristet werden.

 

Nähere Informationen

Regionale Anbieter*innen

DiPA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

noch nicht online

Alltagshilfen

Informationen

Erklärung
Das sind hilfreiche Produkte, die das Leben im Alltag erleichtern wie z.B. Greifhilfen, speziell geformtes oder ausgestattetes Besteck oder Geschirr, Antirutschmittel bis hin zu technischen Hilfen wie z.B. sprachgesteuerte Beleuchtung, Lichtsignale statt einer Klingel oder seniorengerecht gestaltete Tablets oder Handys.
Hier gibt es eine breite Produktpalette, ein Teil kann z.B. bei Sanitätshäusern nachgefragt werden.

Finanzierung
Diese Alltagshilfen müssen in der Regel selbst gezahlt werden.

Nähere Informationen

Regionale Anbieter*innen

Sanitätshäuser, Apotheken, Einzelhandel