Bei Bewilligung werden bis zu 53 Euro im Monat erstattet. Die erstmalige Bewilligung ist bis zu 6 Monate befristet.
Die Kasse prüft nach Antragstellung, ob die DiPA genutzt und die Zwecksetzung der Versorgung, bezogen auf die konkrete Versorgungssituation, erreicht wird. Dann kann die Bewilligung entfristet werden.